Regenwassernutzer sparen doppelt

Neben Trinkwasserersparnis auch Niederschlagsgebühren relevant

Regenwassernutzer sparen zur Gartenbewässerung, zum Wäschewaschen oder zur Toilettenspülung nicht nur kostbares Trinkwasser, sondern auch Abwassergebühr. Denn zur Berechnung der Niederschlagsgebühren darf von den Kommunen nur die tatsächlich verursachte Niederschlagsentwässerung in Rechnung gestellt werden. Bereits vorhandene Rückhaltungs- und Versickerungsanlagen müssen hierbei berücksichtigt werden.

Die Abrechnung der Regenentwässerung erfolgt gemäß einer Satzung, welche sich von Kommune zu Kommune unterscheidet. Die kommunalen Einrichtungen dürfen bei der Entwässerung und Abwassereinigung keinen Gewinn erwirtschaften. Daher wird die Satzung jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. Für eigene Flächen wie Straßen und öffentliche Gebäude müssen auch die Gemeinden nach dieser Satzung ihre Gebühren entrichten. Bebaute Grundstücke, die an das Kanalsystem angeschlossen sind, werden nach Ihrem Versiegelungsgrad veranschlagt. Gebäudeeigentümer, die eine Regenwassernutzungs- oder Versickerungsanlage installiert haben, werden entsprechend entlastet.

Im Klartext bedeutet dies, dass für alle Flächen, die in eine Zisterne – ohne Überlauf an das Kanalnetz – entwässert werden, keine Niederschlagsgebühren entrichtet werden müssen. Dies lässt sich mit einer Regenwassernutzungsanlage mit nachgeschalteter Versickerung realisieren. Eine derartige Anlage spart zudem kostbares Trinkwasser ein. Sollte der Überlauf der Anlage in einen Kanal münden, so ist je nach Satzung immer noch ein deutlicher Abschlag auf die zu entrichtenden Abgaben drin.

Eigenheimbesitzer können einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen, sobald auf ihrem Grundstück Regenwasser nachweislich zurückgehalten oder durch ein Gründach, eine Zisterne, wasserdurchlässig befestigte Bodenflächen sowie Versickerungseinrichtungen bewirtschaftet werden.

Der Regenwasserspezialist und europäische Marktführer Graf bietet hochwertige Lösungen, mit denen sich jedes Haus ganz einfach „nachrüsten“ lässt.


Nutzungsrechte für Pressebilder
Die Bilder dürfen ausschließlich für redaktionelle Veröffentlichungen verwendet werden. Zur Sicherung der uns seitens der Fotografen überlassenen Urheberrechte ist die Bildnutzung nur unter Angabe der Fotoquelle „Otto Graf GmbH“ zulässig.


Download Texte


Ihr Ansprechpartner
Andreas Steigert

Andreas Steigert

presse@graf.info

Zurück zur Übersicht